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E-Rezept

 

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WIR SIND FÜR SIE DA


Anschrift:

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. med. Ulf Käsgen & Tobias Langer
Brunnenstr. 32
65599 Dornburg-Dorndorf

Telefon:06436-91240
Fax:06436-5576
E-Mail:info@langer-kaesgen.de

SPRECHZEITEN


Montag, Dienstag, Donnerstag:
07:30 - 11:30 & 17:00 - 19:00

Mittwoch:
07:30 - 11:30

Freitag:
07:30 - 11:30 und nach Vereinbarung

Terminvereinbarung erbeten

 

 

Informationen zum Praxisablauf


Grippe (Influenza), Corona-Infektionen (Covid-19) und Erkältungskrankheiten

Sie leiden akut an Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen und/ oder Fieber? Wir bitten unbedingt um eine telefonische Terminvereinabrung, weil wir je nach dem Aufkommen von Patienten mit Atemwegs- oder anderen Infekten gesonderte Infektionssprechzeiten einrichten, um unnötige Kontakte mit anderen Patienten zu vermeiden. Bitte tragen Sie in diesem Falle auch immer eine Schutzmaske innerhalb der Praixsräume!

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

können wir nur dann für Sie ausstellen, wenn Sie auch tatsächlich erkrankt sind. Die Ausstellung einer Abeitsunfähigkeitsbescheinigung setzt eine ärztliche Untersuchung voraus, ebenso wie das Vorliegen der elektronischen Gesundheitskarte bei gesetzlich versicherten Patienten. Bei leichten Erkrankungen (z. B. Erkältungskrankheiten) ist mittlerweile auch eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Beratung möglich, dies allerdings nicht rückwirkend und nur einmalig für maximal fünf Tage. 

Sprechstunde:

Um die Wartezeiten möglichst gering zu halten und die Praxisabläufe zu verbessern, bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. Termine können telefonisch für die Morgensprechstunde ab 07:30 Uhr, für die Abendsprechstunden ab 16:30 Uhr vereinbart werden. Sollte ein Hausbesuch erforderlich sein, bestellen Sie diesen möglichst (außer im Notfall) während der Morgensprechstunde, da wir Besuche in der Regel nachmittags durchführen!

Rezepte und Überweisungen:

Wiederholungsrezepte für Dauermedikamente können Sie während der Sprechstundenzeiten telefonisch bestellen. Allerdings ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen der Krankenkassen weiterhin einmal im Quartal ein Praxisbesuch notwendig. Bei Neuverordnungen oder anhaltenden Beschwerden ist in der Regel ebenfalls ein Arztkontakt erforderlich. Grundsätzlich sind jegliche Leistungen wie z. B. Rezepte, Überweisungen, Bescheinigungen, etc. nur möglich, wenn uns ihr gültiger Versicherungsnachweis (bei gesetzlich Versicherten die elektronische Gesundheitskarte eGK) Ihrer Krankenkasse vorliegt. Seit Januar 2024 werden die rosafarbenen "Kassenrezepte" in der regel als E-Rezept (elektronisches Rezept) ausgestellt und nicht mehr in Papierform ausgedruckt. 

Wenn Sie einen Facharzt aufsuchen, lassen Sie sich bitte unbedingt eine Überweisung ausstellen, damit eine Befundübermittlung durch den Facharzt erfolgen kann.

Laboruntersuchungen:

Blutentnahmen führen wir morgens nach vorheriger Terminvereinbarung durch. Sie sollten in der Regel nüchtern zur Blutentnahme erscheinen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Einschränkungen und Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen ein vorheriger Sprechstundenbesuch erforderlich sein kann, um die zu bestimmenden Laborparameter festzulegen. Die gesetzlichen Krankenkassen sehen Laboruntersuchungen lediglich zu Diagnostik, zu Therapieüberwachung oder in einem eingeschränkten Rahmen bei Vorsorgeuntersuchungen vor.