Ab 01.01.2024 ersetzt das elektronische Rezept (E-Rezept) in den meisten Fällen das bisherige Kassenrezept in Papierform:
- Ihre Krankenkassenkarte muss unbedingt zuvor im aktuellen Quartal in der Praxis eingelesen worden sein. Die Quartale beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07 und 01.10. des Jahres.
- Wiederholungsrezepte können danach weiterhin telefonisch oder per eMail bestellt werden.
- Wir übermitteln Ihr E-Rezept elektronisch an einen Rezeptserver.
- Sie können das Rezept am folgenden Werktag unter Vorlage ihrer Krankenkassenkarte in einer beliebigen Apotheke innerhalb Deutschlands einlösen.
- Falls die Apotheke ein verordnetes Medikament nicht vorrätig haben sollte, können Sie sich das fehlende Medikament auch in einer anderen Apotheke ausgeben lassen, da es dann auf der Rezeptserver verbleibt.
- Falls die Apotheke Ihre Medikamente ausliefern soll, empfiehlt sich die Installation der
E-Rezept-App der Gematik auf ihrem Smartphone, die sowohl für Android- als auch für Applegeräte in den entsprechenden Stores zur Verfügung steht. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an. - Ein ebenfalls möglicher Ausdruck eines QR-Codes zur Rezepteinlösung sollte aus Gründen der Papier-Vermeidung die absolute Ausnahme bleiben, ist allerdings grundsätzlich auch vorgesehen.
- Privatrezepte oder sog. grüne Rezepte können noch nicht elektronisch übermittelt werden und werden daher weiterhin ausgedruckt.